ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Framon Licht&Ton GbR – und mit diesen im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen.

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, MIET- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.1 ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Framon Licht&Ton GbR abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Framon Licht&Ton GbR zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Angestellten der Framon Licht&Ton GbR sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Framon Licht&Ton GbR von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.

1.2 VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

1.3 INFORMATIONEN ZU FERNABSATZVERTÄGEN

Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen gelten nur bei Verträgen mit privaten Verbrauchern. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. BGB §13). Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen finden keine Anwendung bei Verträgen mit professionellen Anwendern und gewerblichen Abnehmern.

Verfügbarkeitsvorbehalt:

Wir behalten uns vor, eine in der Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und die Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit des Produktes nicht zu erbringen. Wir werden Sie gegebenenfalls darüber informieren. Sollten wir nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist, so sind wir berechtigt entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anzubieten, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet.

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

Der Widerruf ist zu richten an: Framon Licht&Ton GbR, Weinstraße 16, 67147 Forst, Tel. 06326-21 83 009, Hello@Framon.Events.

Widerrufsfolgen: 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 100 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Unfrei zurückgesandte Rücklieferungen können nicht angenommen werden. Nicht per Post versandfähige Güter werden abgeholt. Gemäß §312d Abs. 4 Ziffer 1 und 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: nach Kundenwünschen gefertigte Artikel (z.B. Flightcases), Leuchtmittel/Brenner, entsiegelte Software, Batterien/Akkus und speziell konfektionierte Kabel.

Rückgabebelehrung/Rückgaberecht:

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Beträgt der Auftragswert der ursprünglichen Lieferung weniger als € 100 trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Im Falle der berechtigten für den Kunden kostenfreien Rücksendung entscheidet die Framon Licht&Ton GbR über die Versandart. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Framon Licht&Ton GbR, Weinstraße 16, 67147 Forst, 

Tel. 06326-21 83 009, Hello@Framon.Events. Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.

Rückgabefolgen:

Es gelten die dieselben Bestimmungen für die Rückgabe wie bei Widerruf.

1.4 PREISE

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in € (Euro) pro Stück/Einheit, ausschließlich Verpackung, ab Lager Rödersheim-Gronau. Sofern Preise nicht als Brutto- Preisen gekennzeichnet sind, kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) hinzu. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Preise zu Abrechnung. Der Kunde ist mit seiner Bestellung verpflichtet die Lieferung abzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Framon Licht&Ton GbR ihm eine Nachfrist von zehn Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadensersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen der Framon Licht&Ton GbR sowie den entgangenen Gewinn.

1.5 STORNO

  1. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

  2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 15 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

  3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 7 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

  4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

1.6 LIEFERUNG, RÜCKLIEFERUNG, FALSCHLIEFERUNG

Eine Lieferung erfolgt ab Lager Rödersheim-Gronau auf Gefahr und auf Kosten des Empfängers. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für eventuelle Teil- oder Restlieferungen. Die Wahl der Versandart trifft, soweit im Rahmen unserer Logistik realisierbar, der Käufer. Erfordert die Beschaffenheit der Ware eine besondere Behandlung/Beförderung, so ist die Framon Licht&Ton GbR dazu berechtigt, die Versandart zu ändern, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Trifft der Käufer keine eindeutige Auswahl, so liegt die Entscheidung bei der Framon Licht&Ton GbR. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt findet auch der Gefahrenübergang auf den Käufer statt. Sollten im Falle höherer Gewalt sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerungen länger als vier Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt seitens des Kunden ist unzulässig bei Sonderanfertigungen, Ersatzteilen oder Expresssendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen, auch bei Nachlieferungen, werden nötigenfalls gerichtlich verfolgt. Bei Verträgen, die durch die Regelungen zu Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern nicht berührt werden gilt: Rücknahme und/oder Umtausch sind ausgeschlossen sofern nicht nachweislich eine Falschlieferung vorliegt. Erklärt sich die Framon Licht&Ton GbR in wenigen, vorher vereinbarten Fällen dennoch zur Rücknahme bereit, so sind wir berechtigt, eine Rücknahmegebühr i.H.v. € 20,00 sowie sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache. Bei Gebrauchsspuren behalten wir uns zusätzliche Abzüge i.H.v. bis zu 40% des Netto-Warenwerts und/oder die Berechnung besonderer Bearbeitungsaufwendungen vor. Der Empfänger ist verpflichtet, die Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich der Framon Licht&Ton GbR und dem Transportunternehmen schriftlich zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen gegenüber dem Transportunternehmen verantwortlich. Verspätete Anzeigen führen zum Erlöschen der Schadenersatzansprüche.

1.9 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Vorkasse / Barzahlung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsstellung in für uns verlust- / spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in Höhe von 5%, bei Unternehmern in Höhe 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren Lieferungen, auch Rückstandsauflösungen, nur noch gegen Vorkasse / Barzahlung. Wir sind berechtigt, für nicht eingelöste Lastschriften/Schecks neben den Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 5,00 je Vorfall zu berechnen. Die Änderung der Zahlungsart auf Grund eines Kundenverschuldens berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

1.10 GEWÄHRLEISTUNG

Für Verträge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten für Neuware, für gebrauchte Ware 12 Monate ab Kaufdatum. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern wird die Gewährleistung für Neuware auf 12 Monaten beschränkt. Für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen, jeweils ab Kaufdatum. Lampen/Leuchtmittel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie ausgenommen, es sei denn, es liegen eindeutige Materialfehler vor. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen. Für Gewährleistungsfälle gilt wie folgt:

a) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der Framon Licht&Ton GbR entweder schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr aufgrund des Kaufvertrags geleistet.

b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in

ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

– der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer a) angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder

– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder

– in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung weder die Framon Licht&Ton GbR noch der Hersteller genehmigt hat oder

– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Macht der Kunde (Verbraucher) von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch und erklärt Rücktritt vom Vertrag, so behalten wir uns bei der Gutschrift/Auszahlung Abzüge für Abnutzungen o.ä. vor. Wird während der Gewährleistungsfrist eine Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft eingesandt, berechnen wir für die Prüfung eine Pauschal i.H.v. € 35,00 zzgl. der Versandauslagen und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rücksendungen ohne Vorankündigung sind grundsätzlich frei an uns zurückzusenden. Für Rücksendungen, die für den Kunden auf Grund gesetzlicher Regelungen kostenfrei bleiben sollen, entscheidet die Framon Licht&Ton GbR über die Versandart.

1.11 EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der Framon Licht&Ton GbR. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die die Framon Licht&Ton GbR aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Käufers / Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

1.12 VERMIETBEDINGUNGEN

Alle in unserer Preisliste, mündlich am Telefon oder im Büro genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich für einen Miettag (24h). Ein für beide Seiten verbindlicher Mietvertrag kommt bereits durch die telefonische Bestellung zustande. Wir behalten uns das Recht auf schriftliche Bestätigung der Bestellung vor. Alle Geräte befinden sich in ordentlichem, funktionsfähigem Zustand und sind technisch einwandfrei. Sie werden in dem gleichen Zustand zurückerwartet. Anfallende Kosten für Reinigung und Beseitigung äußerlicher Schäden (z.B. Kratzer) werden gesondert berechnet. Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietminderung. Weitergehende Ansprüche, durch den Ausfall eines Gerätes verursacht, sind ausgeschlossen.

Die Geräte sind nicht versichert, der Mieter trägt die volle Verantwortung.

Sofern durch den Mieter, eine an der Veranstaltung teilnehmende Person oder durch Dritte Verlust oder Beschädigung an der gemieteten Anlage entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar sofort nach Erhalt einer Reparatur oder einer Ersatzrechnung. Wird ein Mietauftrag bis 3 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 30% zu zahlen. Wird ein Mietauftrag innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn storniert, ist der volle Mietpreis fällig. Mit der Unterschrift des Lieferscheins / Mietvertrag erkennt der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an.

2. ZUSÄTZLICHE WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN BEI DIENSTLEISTUNGEN/DIENSTAUFTRÄGEN
 

2.1 ANGEBOTE UND UNTERLAGEN

 2.1.1 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der Framon Licht&Ton GbR vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die Framon Licht&Ton GbR herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.

2.1.2 Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und der Framon Licht&Ton GbR zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2 UNBERECHTIGTE MÄNGELRÜGEN

Kommt die Framon Licht&Ton GbR einer Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Besteller den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel an der Leistung der Framon Licht&Ton GbR objektiv nicht vorliegt, hat der Besteller die Aufwendungen der Framon Licht&Ton GbR zu ersetzen. Mangels Vereinbarung gelten die ortsüblichen Sätze.

2.3 GEEIGNETER AUFBAUORT

Die Framon Licht&Ton GbR ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Die Framon Licht&Ton GbR schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts für von der Framon Licht&Ton GbR aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von der Framon Licht&Ton GbR zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

2.4 SUBUNTERNEHMER

Es ist der Framon Licht&Ton GbR gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

2.5 ZUTRITT ZUM OBJEKT

Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der/die Techniker am Aufbau-, Abbau- und Ausführungstermin Zutritt zum Objekt erhalten; andernfalls hat er den entstandenen Mehraufwand zu tragen.

2.6 ARBEITSZEITEN

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Einsatzzeit pro Person von maximal 10 Stunden täglich inklusive einer Stunde Pause. Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit 10/100 jeder angefangenen Stunde mit der im Angebot angegebenen Tagesgage berechnet.

2.7 KÜNSTLER

Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 4 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig. 

3. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN BEI GESTELLUNG VON BESCHALLUNGS- UND LICHTANLAGEN 

Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von der Framon Licht&Ton GbR gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können, sowie von der Framon Licht&Ton GbR gestellte Lichtanlagen können beim Zuschauer Augenschäden verursachen. 

Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren, sowie zu gewährleisten, dass ausreichend Sicherheitsabstand zu für Augen schädliche Lichtanlagen eingehalten wird. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren.

Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten der Framon Licht&Ton GbR den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit nichts abweichendes im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weist die Framon Licht&Ton GbR darauf hin, dass diverse vor Lärmimmissionen und Seheinschränkungen schützende Vorschriften zu beachten sind. Im Übrigen wird sich die Framon Licht&Ton GbR an etwaige diesbezügliche Anweisungen des Kunden halten.

4. SONSTIGES

4.1 DATENSCHUTZ

Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert.

4.2 GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile und soweit gesetzlich zulässig, Bad Dürkheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

4. 3 SONSTIGES

Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam oder enthalten eine Lücke, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung einer solchen gesetzlich zulässigen Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichsten Zweck der Unwirksamkeit Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Deidesheim, 01.09.2022